Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich

Alle Angebote, Serviceleistungen und Lieferungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Luwasa greenstyling nicht an, es sei denn, Luwasa greenstyling hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

 

2 Leistungen

2.1 Angebot / Kauf

Pflanzen sind Naturprodukte, sie können in Wuchs, Grösse und Volumen Unterschiede aufweisen. Die Verfügbarkeit der Pflanzen und Gefässe ist je nach Jahreszeit unterschiedlich und nicht vollumfänglich möglich.

2.2 Service

Es gibt zwei Servicearten, Pflanzenteilservice und Pflanzenvollservice
Wenn nichts Anderes vereinbart, wird das Servicematerial von der Luwasa greenstyling AG organisiert und bereitgestellt.

Teilservice beinhaltet Pflege der Pflanzen in dem vertraglich vereinbarten Rhythmus. Der Inhalt ist: Pflanzenschnitt, Blätterreinigung, aufbinden der Pflanzen, Reinigung der Gefässe, Ergänzen oder Erneuern der Nährstofflösung und Wasser nach Bedarf, Schädlingsbekämpfung, Pflanzen aufgiessen.

Vollservice beinhaltet den Teilservice und im vereinbarten Rhythmus das Wässern der Pflanzen. Zusätzlich wird die Pflanze aufgedüngt, ausgeputzt, Beobachtung auf Krankheiten oder Schädlingsbefall und deren Bekämpfung.
Das Gedeihen der Pflanzen ist nicht allein von der fachgerechten Wartung der Pflanzenanlagen abhängig. Von uns nicht beeinflussbare Faktoren, wie z.B. falsches Giessen oder zusätzliches Giessen durch den Nutzer, Rauch, Dämpfe, extreme klimatische Verhältnisse (tiefe Temperaturen, trockene Luft), Durchzug, ungünstige Lichtverhältnisse, Beschädigung durch mechanische Einwirkung, können den Pflanzen Schaden zufügen.

Für diese Fälle werden unsere Pflegeteams betreffend allfälliger Auswechslung einzelner Pflanzen mit dem Auftragsgeber Kontakt aufnehmen. Der Betrag für ersetzte Pflanzen wird jeweils nach der Wartung zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

3 Preise

Schriftlich oder Mündlich offerierte Preise können nur dann aufrechterhalten bleiben, wenn auch die in der Offerte genannten Mengen unverändert bestellt werden. Im Übrigen behalten wir uns Preisänderungen ausdrücklich vor. Wenn nichts Anderes vermerkt, versteht sich der Preis exklusiv Mehrwertsteuer, ab Werk.
Die Preise der Serviceleistungen wird jährlich auf den 1. Januar dem Landesindex für Konsumentenpreise entsprechend angepasst. Eine Anpassung erfolgt auch, wenn sich die Anzahl der zu wartenden Gefässe verändert.
Die Servicekosten werden wie folgt in Rechnung gestellt:
Teilservice nach Vollbringung des Werkes
Vollservice kosten werden quartalsweise im Voraus in Rechnung gestellt.

 

4 Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung ist innert 30 Tage netto zahlbar. Nach Ablauf der 30 Tage ist unsere Firma berechtigt, den Kunden durch Ansetzen einer Zahlungsfrist in Verzug zu setzen und ab Fristablauf Verzugszins und Spesen zu berechnen Art. 107 OR bleibt vorbehalten.

 

5 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungen Eigentum des Verkäufers.

Wird die Ware vor der Bezahlung weiterveräussert, so tritt der Käufer schon mit Abschluss des Geschäftes mit dem Verkäufer die Forderung aus der Weiterveräusserung in Höhe des nicht bezahlten Lieferpreises an den Verkäufer ab, ohne dass es einer besonderen
Abtretungserklärung bedarf. Kosten von evtl. Inkasso trägt der Käufer. Bei Abnahmeverzug durch den Käufer ist der Verkäufer zur sofortigen Weiterveräusserung der Ware berechtigt.
Zugesagte Lieferungen kann der Verkäufer stornieren, sofern am Liefertage nicht alle fälligen Rechnungsbeträge bezahlt oder die Auskünfte über den Käufer in finanzieller Hinsicht nicht zufrieden stellend sind.

 

6 Spedition, Porto- und Frachtkosten

Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Risiko des Käufers. Nutzen und Schaden gehen an den Käufer bei der Übernahme ab Werk über. Bei Postversand in der Schweiz werden ein Verpackungskostenanteil von Fr. 5. — sowie das effektive Porto berechnet. Für Post-Express sowie den Versand von der Schweiz ins Ausland werden jeweils die effektiven Frachtkosten berechnet.

 

7 Nutzen und Gefahr

Reklamationen über fehlende Waren oder Beschädigungen sind sofort bei Empfang der Ware beim Spediteur anzubringen. Bei Selbstabholung gilt die Ware durch Unterschrift des Chauffeurs als anerkannt, und der Abholer trägt das Schadenrisiko. Beanstandungen werden nur geprüft, wenn sie spätestens 5 Arbeitstage nach Erhalt der Ware schriftlich erhoben werden.

Bei Pflanzen beträgt die Frist 3 Arbeitstage. Die im Katalog gezeigten Abbildungen sind Fotos einzelner Stücke. Geringfügige Abweichungen in Mass und Form sowie der Farbgebung geben kein Recht zu Beanstandungen.
Die Haftung erstreckt sich nur auf das gelieferte Material. Weitergehende Gewährleistungen sind ausgeschlossen.

 

8 Garantieleistung

Die Garantieleistungen nach der Lieferung sind je nach Dienstleistung unterschiedlich:
Vollservice     12 Monate
Teilservice       3 Monate
Ohne Service   1 Monat
Aussenpflanzen sind von der Garantie ausgeschlossen.

 

9 Rücktritt

Wenn wir aus Gründen, die der Auftraggeber zu verantworten hat, an der Ausführung unserer Servicearbeiten gehindert, die Pflanzen und Anlagen unsachgemäss behandelt oder unzumutbaren Bedingungen ausgesetzt werden, können wir jederzeit vom Vertrag zurücktreten und die weitere Verantwortung für den Unterhalt ablehnen.

 

10 Vertragsablauf

Ohne anderslautende fest vereinbarte Dauer wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann schriftlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist jeweils auf Ende eines Vertragsjahres aufgelöst werden.
Ist der Vertrag in seiner Gültigkeitsdauer begrenzt, so werden wir uns erlauben, Ihnen rechtzeitig vor Ablauf einen Vorschlag für eine Erneuerung zu unterbreiten.

 

11 Umfang der Lieferpflicht

Die Angabe der voraussichtlichen Lieferfrist erfolgt unverbindlich. Wir sind um deren Einhaltung bemüht. Bei Vorliegen höherer Gewalt sowie anderer nicht durch uns verschuldeten Umstände
lehnen wir jeden Ersatzanspruch für nicht oder verspätet ausgeführte Lieferungen ab. Als höhere Gewalt gelten vor allem gänzliche oder teilweise Stilllegung unserer Lieferwerke, Mobilmachung, Krieg, Streik, Feuer, das Inkrafttreten von Einfuhrverboten usw. Produktenänderungen werden
ohne vorherige Ankündigung im Sinne des technischen Fortschrittes vorgenommen.

 

12 Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen zwischen unseren Kunden und unserer Firma gilt als stillschweigend vereinbart, dass für deren Beurteilung örtlich und sachlich der Gerichtsstand Konolfingen in 3082 Schlosswil zuständig sein soll.

 

CH-3112 Allmendingen, 01.12.2016
Luwasa greenstyling AG